Verfassungsgericht überprüft Massen-Datenspeicherung

Karlsruhe (Reuters) - Die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten für die Strafverfolgung steht seit Dienstag auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.

"Die Verfassungsbeschwerden werfen grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Im Mittelpunkt der Prüfung stehe die Frage, ob die Datenspeicherung mit den Grundrechten der Bürger, insbesondere dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sei. (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.)

Trotz einiger kritischer Fragen ließen die Richter bis Mittag keine Tendenz ihrer im Frühjahr 2010 zu erwartenden Entscheidung erkennen. Es wird aber damit gerechnet, dass die Richter das Gesetz zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären werden. In einer Eilentscheidung hatten sie 2008 schon die Weiterleitung der Daten an Behörden nur unter bestimmten Vorraussetzungen bei Verdacht auf schwere Straftaten zugelassen. Das Verfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzentscheidungen schon eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen kassiert oder stark beschnitten, wie den großen Lauschangriff, das Luftsicherheitsgesetz oder die Online-Durchsuchung.

Rund 35.000 Bürger haben gegen das Gesetz geklagt, nach dem Telekommunikationsanbieter seit 2008 die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, e-mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung stellen müssen. Die Kläger, darunter Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Gerhart Baum (beide FDP), pochen insbesondere auf den vom Grundgesetz garantierten Schutz geheimer Telekommunikation. Leutheusser-Schnarrenberger erschien allerdings nicht zur Verhandlung, da sie das von ihr beklagte Gesetz ansonsten als Vertreterin der schwarz-gelben Koalition hätte verteidigen müssen.

REGIERUNG: KEINE FLÄCHENDECKENDE ÜBERWACHUNG

Mit dem Gesetz sollten Daten geschützt werden, die sonst schnell verloren gingen, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers als Vertreter für die Bundesregierung. Anders als reale Spuren wie Fingerabdrücke könnten elektronische Spuren nachhaltig vernichtet werden. Die Bürger sollten nicht flächendeckend überwacht werden, die Ermittlungsbehörden seien jedoch auf die Daten angewiesen. Möllers räumte jedoch ein, dass die Datenbevorratung auf den ersten Blick irritierend sein müsse und dass der Zugriff auf die Daten nur in bestimmten Fällen und zum Schutz bestimmter Rechtsgüter geschehen dürfe.

Das Gesetz sei ein tiefer Eingriff in Grundrechte, kritisierte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch demgegenüber als einer der Kläger. Der Staat müsse seine Bürger zwar schützen, sie gleichzeitig jedoch auch respektieren und dürfe sie nicht wie potenzielle Straftäter behandeln. Es könne nicht sein, dass jeder elektronische Atemzug gespeichert werden dürfe. Wer sage, ob irgendwann nicht auch Informationen über gekaufte Flugtickets oder ausgeliehene Bücher gesammelt werden müssten.

Auch Medienverbände und Datenschützer bekräftigten ihre Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. In einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht warnten Medienverbände und -unternehmen vor negative Auswirkungen des Gesetzes für die Medienfreiheit. Journalisten könnten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten. Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar sagte im WDR, das Gesetz gehe in die völlig falsche Richtung. Der Staat müsse den Telekom-Anbietern enge Grenzen für die Speicherung von Daten setzen anstatt sie zu einer umfassenden Aufbewahrung zu verpflichten.



Quelle: Reuters (15. Dezember 2009)

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Themen: Germany , Grundgesetz , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Crime; Law Enforcement , Domestic Politics , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Massen , Karlsruhe , Sabine , Gerhart Baum , "riots, Demonstrations And Internal Disturbances" , Data Processing Services , Internet Software And Services (industry) , Media (industry) , Telecommunication Services (sector)

Erschienen 15. Dezember 2009 bei http://www.reuters.com.

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