Verfassungsgericht: Pkw ist keine Waffe
am 18.09.2008 von http://www.reuters.com
Karlsruhe (Reuters) - Wer sich mit seinem Pkw gegen Polizeibeamte zur Wehr setzt, muss nicht automatisch mit einer härteren Strafe rechnen.
Denn ein PKW sei juristisch nicht als Waffe einzuordnen, befand das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der bloße Widerstand gegen Polizeibeamte mit dem Auto dürfe daher nicht härter bestraft werden. Widerstand gegen Polizisten mit einer Waffe wird automatisch härter bestraft. (Az.: 2 BvR 2238/07)
Die Richter gaben damit einem Autofahrer recht, der betrunken in eine Verkehrskontrolle geraten war. Obwohl sich einer der Polizisten schon in den Wagen gebeugt hatte, fuhr der Mann mit Vollgas rückwärts. Der Beamte wurde mehrere Meter mitgeschleift, blieb jedoch unverletzt. Wegen seines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mittels einer Waffe wurde der Fahrer zu acht Monaten Haft verurteilt.
Ein Auto sei jedoch weder von seiner Zweckbestimmung noch von seinem typischen Gebrauch …
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