Verfassungsgericht lässt Griechenland-Hilfe vorerst zu

Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von fünf Euro-Skeptikern gegen die deutschen Finanzhilfen für Griechenland abgewiesen.

Bei einem Stopp der deutschen Beteiligung an der Hilfe hätten der Allgemeinheit schwere Nachteile gedroht, falls sich die Unterstützung für Griechenland im Nachhinein als verfassungsgemäß erwiesen habe, erklärte das Gericht am Samstag zur Begründung.

Eine Gruppe von fünf Professoren hatte am Freitag unmittelbar nach der Zustimmung des Bundestages zu dem entsprechenden Gesetz Klage gegen die Finanzhilfen eingereicht. Per Eilantrag wollten die sie außerdem erreichen, dass das Geld bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgezahlt werden darf.

Dagegen befand der Zweite Senat des Verfassungsgerichts, bei einem gerichtlichen Stopp der Finanzhilfe hätte Deutschland seine Mithilfe an den Notmaßnahmen zum Erhalt der griechischen Zahlungsfähigkeit gerade dann abbrechen müssen, wenn sie gefordert sei. Dadurch wäre die Verwirklichung des Rettungspakets insgesamt infrage gestellt gewesen, was nach Einschätzung der Bundesregierung schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile für die Allgemeinheit gehabt hätte. Dieser Auffassung zufolge wäre dann die Stabilität der gesamten Währungsunion gefährdet.

Weniger schwer wiegen demgegenüber nach Einschätzung der Richter die Nachteile, wenn die Hilfe zunächst zugelassen wird und sich im Nachhinein als unzulässig erweisen sollte. Die Kläger hätten keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht, dass ihre Grundrechte gerade infolge der Kreditgewährung an Griechenland schwer und unumkehrbar beeinträchtigt werden könnten.

Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag nach einem gesetzgeberischen Eilverfahren in nur einer Woche den deutschen Beitrag für das Hilfspaket von IWF und Euro-Staaten beschlossen, das insgesamt ein Volumen von 110 Milliarden Euro hat. Deutschland wird Griechenland dabei über die staatseigene KfW-Bank bis zu 22,4 Milliarden Euro an Krediten über drei Jahre zur Verfügung stellen. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Gesetz trotz der Klage ebenfalls noch am Freitag. In der Nacht gaben die Staats- und Regierungschefs der EU bei einem Sondergipfel in Brüssel endgültig grünes Licht für die Milliardenhilfe.

Vier der jetzigen Kläger hatten 1998 schon gegen die Einführung des Euro geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren.



Quelle: Reuters (8. Mai 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Bundesverfassungsgericht , Bundestag , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , German Money , European Union , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Government Debt (national) , Financials , Banks (industry Group) , Greece , Griechenland , Iwf , Financial Service Providers , Euro , Foreign Exchange , Imf/ International Monetary Fund

Erschienen 8. Mai 2010 bei http://www.reuters.com.

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