Verfassungsgericht: Hartz-IV-Sätze verstoßen gegen Grundgesetz

Karlsruhe (Reuters) - Die Hartz-IV-Zahlungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber müsse die Regelsätze bis Ende 2010 neu berechnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz für einen erwachsenen Haushaltsvorstand beträgt derzeit 359 Euro. Kinder erhalten davon je nach Alter 60 bis 80 Prozent. In Deutschland sind 6,7 Millionen Menschen auf das Arbeitslosengeld II angewiesen.



Quelle: Reuters (9. Februar 2010)

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Themen: Deutschland , Germany , Bundesverfassungsgericht , Hartz IV , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Business Activities , Labour; Employment; Unemployment , Arbeitslosengeld II , General News , Macro-economics , Politics International Affairs And Law

Erschienen 9. Februar 2010 bei http://www.reuters.com.

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