Verfassungsgericht genehmigt Neonazi-Demonstration Ausschreitungen und Festnahmen in Stuttgart
am 29.01.2006 von http://www.strafblog.de
Vorläufiges Fazit eines Neonazi-Aufmarsches in Stuttgart am gestrigen Samstag: 30 Verletzte, darunter 10 Passanten und 3 Polizisten, 9 vorläufige Festnahmen. 250 bis 300 Rechte waren nach Angabe von SPIEGEL-online auf die Straße gegangen, um gegen Demonstrationsverbote und für (rechte) Meinungsfreiheit zu demonstrieren. Der Bund der Antifaschisten hatte eine Gegendemonstration organisiert, an der rund 2000 Menschen teilnahmen. Im Anschluss hieran sei es zu Ausschreitungen zwischen linken und rechten Demonstranten gekommen, die auch von den rund 8000 eingesetzten Polizisten nicht verhindert werden konnten.
Zwei weitere Neonaziveranstaltungen am selben Tag in Lüneburg und Dortmund seien dagegen friedlich verlaufen. Das OVG Münster hatte die Dortmunder Demonstration zuvor ebenso verboten wie das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Am Freitagabend hatte das Bundesverfassungsgericht die Demonstration dann jedoch in einer Eilentscheidung genehmigt, weil konkrete Anhaltspunkte dafür fehlten, dass aus der Demonstration heraus Straftaten begangen werden könnten.
Autor: RA Rainer Pohlen
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