Verfassungsgericht entscheidet über Gesundheitsreform
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute (Mittwoch) über die Klagen mehrerer privater Krankenversicherer gegen zentrale Elemente der Gesundheitsreform.
Die Beschwerden richten sich vor allem gegen den neuen einheitlichen Basistarif. Behandelt werden die Musterklagen der Versicherungsunternehmen Victoria, Axa, Debeka, Allianz und Süddeutsche Krankenversicherung sowie von drei Privatversicherten. Insgesamt haben 29 Versicherer geklagt. Sie sehen sich durch die Neuregelungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet.
Seit der Reform müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der mit gut 500 Euro pro Monat nicht teurer sein darf als der durchschnittlich teuerste Tarif bei einer gesetzlichen Kasse. Dabei dürfen sie Antragsteller nicht wegen Krankheiten oder wegen ihres Alters ablehnen oder mit Risikoaufschlägen belegen.
Die Kläger wollen auch die Regelung kippen, dass privat Versicherte bei einem Anbieterwechsel unter Umständen ihre Altersrückstellungen mitnehmen dürfen. Zudem musste das Gericht die Rechtmäßigkeit der erhöhten Hürden für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung prüfen. Er ist nach der Reform nur noch für Arbeitnehmer erlaubt, deren Verdienst in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 48.600 Euro überschritten hat.
Quelle: Reuters (10. Juni 2009)
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Erschienen 10. Juni 2009 bei http://www.reuters.com.
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