2 BvR 2122/09 vom 27.07.2010
BVerfG | 27. Juli 2010 — Der Beschwerdeführer bezog für seinen Sohn, der sich in den Jahren 2002 bis 2006 in Berufsausbildung befand, Kindergeld. Die Famil…
Karlsruhe (Reuters) - Eltern bekommen für ihre Kinder auch weiterhin kein Kindergeld mehr, wenn diese sich nur einen Cent mehr als gesetzlich erlaubt im Jahr dazu verdienen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der strikte Jahresgrenzbetrag sei mit der Verfassung vereinbar, entschieden die Karlsruher Richter. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Vaters ab, dessen Sohn während seiner Ausbildung 4,34 Euro mehr als die 2005 erlaubten jährlichen 7.680 Euro verdiente und der deswegen für dieses Jahr kein Kindergeld mehr bekam. (Az.: 2 BvR 2122/09)
Seit 2010 beträgt der Jahresgrenzbetrag 8004 Euro. Überschreiten die Kinder diesen Betrag, fällt sofort das ganze Kindergeld weg. Der klagende Vater hatte Kindergeld für seinen Sohn bezogen, der von 2002 bis 2006 eine Berufsausbildung machte. Der Vater klagte gegen den Wegfall des Kindergeldes und blieb bei den Finanzgerichten ohne Erfolg. Auch seine Verfassungsbeschwerde, mit der er eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung und eine Verletzung des grundgesetzlich festgelegten besonderen Schutzes der Familie rügte, wurde nun abgewiesen.
Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die Gewährung des Kindergelds davon abhängig mache, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte gedeckt sei, urteilten die Verfassungsrichter. Dabei durfte der Gesetzgeber demnach bei dem Pauschalbetrag von einer strikten Grenze ausgehen. Denn gleitende Übergangsregelungen hätten einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand zur Folge, hieß es.
Erschienen 12. August 2010 bei http://www.reuters.com.
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