Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich in Hessen

Pressemitteilung vom 12.01.2011:

Nur Tage, nachdem der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) die Wiederaufnahme des umstrittenen Massenabgleichs von Fahrzeugkennzeichen auf hessischen Straßen bekannt gab,[1] bestätigt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 10.01.2011 den Eingang einer Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende hessische Landesgesetz (Az. 1 BvR 3187/10). Beschwerdeführer ist ein hessischer Autofahrer, aus dessen Sicht das Gesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreift.

Der heute im Internet veröffentlichten Beschwerdeschrift[2] zufolge ermögliche das Gesetz einen „dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen“ in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger „privater Rechte“ werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Der Beschwerdeführer warnt, die eingesetzte Technik weise Fehlerquoten von 5-40% auf, weshalb es mindestens stündlich zu Falschmeldungen von nicht gesuchten Fahrzeugen komme. Das Gesetz erlaube überdies die verdeckte Erstellung von Bewegungsprofilen. Dies könne Menschen von der Teilnahme an Demonstrationen abschrecken. Während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 etwa sei im Umfeld ein Kfz-Massenabgleich vorgenommen worden. Der Beschwerdeführer befürchtet, ein routinemäßiger Abgleich beliebiger Kfz-Kennzeichen ebne den Weg auch für eine zukünftige elektronische Gesichtskontrolle beliebiger Bürger.

Neben dem Kfz-Massenabgleich richtet sich die Verfassungsbeschwerde auch gegen eine Ermächtigung hessischer Polizisten zur Auslieferung polizeilicher Daten an das europäische Ausland. Der Beschwerdeführer moniert, dass hiervon hochsensible Daten etwa aus Wohnungsüberwachungen oder Telefonüberwachungen betroffen sein können, ohne dass die Weiterverwendung im Ausland ausreichenden Schutzvorkehrungen unterliege. Beispielsweise könnte es dort zur Weiterreichung der Daten an die USA oder China kommen, wo unbegründete Überwachung, Festnahmen oder sogar die Verhängung der Todesstrafe die Folge sein könnten.

Hintergrund:

Hessen gleicht Kfz-Kennzeichen nicht zum ersten Mal automatisiert ab. Bereits von Januar bis April 2007 sind in Hessen nach Angaben der Staatskanzlei[3] 360.000 Kfz-Kennzeichen abgeglichen worden. Die Zahl der Treffer belief sich auf 123, was einer Trefferquote von 0,03% entspricht. Unter den Treffern befanden sich zu 67% säumige Versicherungszahler, zu 19% Fahrzeuge mit verlorenem oder gestohlenem Kennzeichen und zu 14% Personen, die zur Beobachtung oder Festnahme ausgeschrieben waren. Eine Festnahme erfolgte allerdings nicht. Auch in anderen Bundesländern sind die Ergebnisse derartiger Kfz-Massenabgleiche mage…

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Erschienen 12. Januar 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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