Verfassungsbeschwerde gegen Nichtraucherschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingegangen
am 07.12.2007 von Rechtblog
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 188) eingeganÂgen.
Der Beschwerdeführer beanstandet das für Gaststätten, Diskotheken und Tanzlokale erlassene Rauchverbot als unzulässigen Eingriff in sein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Insoweit maße sich der Staat - anders als bei öffentlichen Einrichtungen, die seinem “Hausrecht” unterliegen würden - ein ihm nicht zustehendes Zugriffsrecht an. Darüber hinaus liege eine willkürliche Ungleichbehandlung vor. Es sei nicht nachvollziehÂbar, weshalb etwa das Rauchen im Gegensatz zum Alkoholkonsum verboten werde. Auch rechtfertigten keine sachlichen Gründe das Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum Ende der Fastnachtskampagne am 15. Februar 2008.
Der Beschwerdeführer erstrebt zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, das Inkrafttreten des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Präsidenten des Landtags sowie den Minister der Justiz gebeten, sich bis zum 21. Januar 2008 - jedenfalls zunächst zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - zu äußern.
Quelle: Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
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