Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland - Pfalz ohne Erfolg
am 18.03.2004 von http://www.bundesverfassungsgericht.deAktenzeichen: 1 BvR 550/02. Siehe auch: …
Die Gefahrenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich gut.
Das Problem dagegen stellen die originär zuständigen Ordnungsämter dar, deren Verantwortliche mitunter ähnlich eines Psychopaten ohne tatsächliche Sachstandserforschungen alles an Maßnahmen ergreifen, um offensichtlich statistische Vorgaben zu erfüllen oder ihren Neigungen entsprechend einfach Macht zu demonstrieren und zu geniesen.
Selbst die offenkundige Ignoranz von offiziellen Handlungsrichtlinien wird von den Krontrollorganen über den Bürgermeister und den Kreisrechtsausschuss bis hin zum ISM ignoriert. In unserem Falle schwärzte der Bürgermeister sogar den Widerspruchsführenden bei dessen Arbeitgeber an.
Von Polizeihundeführern erstellte Pseudogutachten, die im Einzelfall klar erkennbar nur dazu dienen, die Position eines Schreibtischtäters zu bekräftigen, werden ebenso bis hin zum ISM gedeckt, selbst bei offenkundiger Untauglichkeit als Gutachten.
Selbst die Landestierärztekammer RLP wagt es nicht, neutral und objektiv Stellung zu beziehen.
Wir haben es genau so bei der VGV Hochspeyer erlebt - reine Behördenwillkür.
Und bei Personen, die aus verwandtschaftlichen oder beruflichen Gründen der VGV (in unserem Falle ebenfalls die VGV Hochspeyer) nahe stehen, wird selbst bei offenkundig relevanten Sachverhalten nichts unternommen bzw. dahingehend manipuliert, dass dann doch nichts vorliegt.
Auch dies haben wir genau so erlebt, und wir kennen andere, die es eben so erlebt haben.
Und nochmals - nicht die Rechtslage ist das Problem, sondern diejenigen, die originär für die Durchsetzung zuständig sind; und dies wäre auch bei einer anders formulierten Rechtslage genau so, wie es momentan der Fall ist.
Letztlich stellt sich hier einfach die Frage nach einer Bananenrepublik.
Dem Schreiber dieses Artikels kann ich nur voll und ganz zustimmen. Wir haben in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach(Westerwaldkreis) dasselbe Problem. Ein Hundebesitzer mit Riesenviechern lässt seine Tiere frei rumlaufen. Vor einigen Jahren hat eine Riesen
dogge ein Mädchen krankenhausreif gebissen und
nichts ist geschehen. Das ist
Täterschutz in Deutschland.Traurig, aber Realität.
Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01. Siehe auch: Entscheidung vom 16.03.2004
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2 BvR 2028/08 vom 22.10.2008
BVerfG / Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zum Zweck der Strafverfolgung.
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
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Rechtblog / Das Landadessozialgericht Rheinland Pfalz hat als erstes Sozialgericht in Deutschland mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs begonnen. Das bedeutet: 1. Klagen können per Email rechtswirksam eingereicht werden. Qualifizierte
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