Verfassungsbeschwerde zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zur Entscheidung angenommen

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG; ab VZ 2004) wurde eingeführt, nachdem der Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende (§ 32 Abs. 7 EStG; bis VZ 2003) vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einem Kammerbeschluss vom 02.06.2009 die Verfassungsbeschwerde gegen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) mangels Grundrechtsverletzung nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verstößt im Gegensatz zur Vorgängervorschrift nicht mehr gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Die steuerliche Entlastung wird „echten“ Alleinerziehenden vorbehalten, die den Haushalt ohne Unterstützung eines anderen Erwachsenen zu betreuen haben. Im Hinblick darauf, dass die Bestimmung nichteheliche Lebensgemeinschaften ausschließt, unterscheidet sich § 24b EStG grundlegend von § 32 Abs. 7 EStG, so dass die Ausführungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 auf § 24b EStG nicht entsprechend anzuwenden sind.

Weiterhin besteht …

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Themen: Rechtsprechung , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Estg , Einkommensteuergesetz , Rechnung

Erschienen 12. Juli 2009 auf http://sebastianwenzel.com/blog.

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