Verfassungsbeschwerde wegen Beweisverwertung

Das Bundesverfassungsgericht wird in nächster Zeit voraussichtlich keine Antwort auf die Frage geben, ob der staatliche Kauf illegaler Kontodaten zu einem Beweisverwertungsverbot in Steuerhinterziehungsprozessen führt. Entsprechende Zeitungsmeldungen sind zumindest irreführend.

Richtig ist, dass dem Zweiten Senat seit einem halben Jahr eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung vorliegt. Bei dem Verdächtigen war durchsucht worden, weil er sich auf der Liste der Liechtensteiner Kontoinhaber befindet. Diese Daten hatte der Bundesnachrichtendienst vor zwei Jahren gekauft und an die Finanzbehörden weitergegeben. Der Verteidiger des Verdächtigen hält die Durchsuchung für rechtswidrig. Der Datenkauf sei illegal gewesen – und deshalb hätte niemals ein Anfangsverdach…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Landgericht Bochum , Beweisverwertung

Erschienen 4. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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