Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht
Presseerklärung der Humanistischen Union, Landesverband Baden-Württemberg, vom 30.11.2009:
Verfassungsbeschwerde gegen automatischen Pkw-Kennzeichen-Massenabgleich in Baden-Württemberg eingereicht
Zwei Autofahrer und eine Autofahrerin haben bei dem Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen
automatisiert und massenhaft zu erfassen. Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde,1 das
von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz lasse „in Abwesenheit jeder Gefahr“ eine automatisierte
Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten
aufgrund des Kennzeichenabgleichs „mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen“.
Automatische Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es, den gesamten Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin
zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.03.2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und
Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig aufgehoben.2 Nach Überprüfung des am 18.11.2008 beschlossenen
baden-württembergischen Gesetzes zur Einführung eines Kfz-Massenabgleichs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass auch dieses Gesetz
mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar ist:
In Baden-Württemberg soll die automatische Kennzeichenlesung auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht der im
Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem
Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht
vorgesehen. Die baden-württembergische Befugnis ist so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, wann und wie die
Polizei von ihr Gebrauch macht. Diese Frage der polizeilichen Willkür zu überlassen, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des
Grundgesetzes. Wird der Bürger nicht angehalten, erfährt er nicht, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst und
gegebenenfalls festgehalten worden ist. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach
dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein.
Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08).3
Gegen den Kfz-Massenabgleich in Bayern ist bei de…
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