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Verfassungrichter weisen Haffa-Brüder ab

am 16.05.2006 von http://log.handakte.de/

In einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss verwarf das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Brüder Thomas und Florian Haffa als „unbegründet“ und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die Haffas hatten sich damit gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht München wehren wollen.
Dieses hatte gegen die beiden früheren Vorstände des Medienunternehmens EM.TV im April 2003 wegen unrichtiger Darstellung der Unternehmensverhältnisse hohe Geldstrafen verhängt: gegen Thomas Haffa 1,2 Millionen Euro, gegen seinen Bruder 240.000 Euro. Das Gericht sah einen Verstoß …

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