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Verfall von Prepaid-Handyguthaben

am 25.11.2006 von http://log.handakte.de/

Eine kontrollfreie Leistungsbeschreibung ist - im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - nur bei Regelungen gegeben, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann. Die ist nicht einer AGB-Klausel der Fall, die eine Regelung zum Verfall des Guthabens und zur Kartensperre im Rahmen von Prepaid-Mobilfunkverträgen enthält. Denn auch ohne derartige Regelungen könnte der wesentliche Vertragsinhalt mit den Hauptleistungspflichten der Parteien bestimmt werden. Ebenfalls liegt hierin keine kontrollfreie Preisabrede vor, da mit derartigen Klauseln der …

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Unverfallbare Prepaid-Guthaben

Blickpunkt Recht & Steuern / Die bei einem Mobilfunkanbieter erworbenen Prepaid-Guthaben dürfen nach einem jetzt vom Oberlandesgericht München gefällten Urteil von dem Mobilfunkanbieter nicht nach zwölf Monaten gelöscht werden. Dabei wurden folgende Klauseln für Prepaid-M…

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Verfall von Prepaid-Handyguthaben - Was machen die Netzbetreiber?

Handakte WebLAWg / Veranlasst durch die jüngsten Entscheidungen des OLG München in Sachen O2 (Urteil vom 22.06.2006 - Az. 29 U 2294/06 = MIR Dok. 095-2006; Vorinstanz LG München I, Urteil vom 26.01.2006 - Az. 12 O 16098/05 = MIR Dok. 021-2006) und des LG Düsseldorf…

Prepaid-Handys

Blickpunkt Recht & Steuern / Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen. Nach einem entsprechenden Verfahren gegen 02 vor dem Landgericht München hat jetzt auch das Landgericht Düsseldorf gegen die Handy-Netzbetreiber (im vorliegenden Verfahren Vodafone) entschie…

LG Düsseldorf bestätigt Unwirksamkeit von Verfallklauseln in AGB´s von Prepaid-Handyverträgen

JuracityBlog / Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gab mit Urteil vom 23.08.2006- Aktenzeichen 12 O 458/05 - der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt und entschied, dass zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen…

Vodafone-Urteil verbietet auch Kartensperrung

LawBlog / Von EBERHARD PH. LILIENSIEK Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden auch AGB genannt, sind aber besser bekannt als „das Kleingedruckte“ in einem Vertrag. Und darin steht bislang für die rund 14,7 Millionen Prepaid-Kunden des Düsseldo…

Prepaid-Handy-Guthaben für ein Leben lang?

BERLIN BLAWG / Aus einer Pressemitteilung des Landgerichts München I - AZ: 12 O 16098/05 - geht hervor, dass Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Verträgen über sog. Prepaid-Handy, wonach das Guthaben nach Ablauf von 365 Tagen verfällt, we…

OLG München: Verfall von (Geschenk-) Gutscheinen - AGB-Klauseln, die die Gültigkeit von Gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellung befristen bzw. einen Restguthabenverfall innerhalb Jahresfrist ab Ausstellung des Gutscheins bestimmen, verstoßen gege

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen regeln, stellen keine bloßen Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (Art, Umfang und Güte der Leistung; sog. Leistungs…

BGH: Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 15.11.2007 - Az.: III ZR 247/06: PDF) zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen liegt nun im Volltext vor:Leitsätze:Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unte…

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Rainer Langenhan

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