Verfahrensrecht in der Sozialversicherung
am 11.10.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrensrechts in der Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch IV) auf den Weg gebracht.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammenzufassen und die Sozialversicherungs-Verordnung aufzuheben. Außerdem wird die Meldepflicht von Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen gesetzlich geregelt.
Des Weiteren wird klargestellt, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers gehören.
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