Verfahrensökonomie geht vor Rechtsstaat (oder?)
am 13.05.2008 von http://tkdv-zittau.blogspot.com/Nun hat sich auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geäußert - und auch sie bleibt dabei, die Sperrberufung der Staatsanwaltschaft nicht zurückzuziehen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Rövekamp der GenStA Dresden zitiert im Wesentlichen die Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Martin Uebele von der StA Görlitz - und schließt sich diesen ohne eigene Stellungnahme schlicht an.Eine solche eigene Stellungnahme wäre ja auch entbehrlich, würden die Ausführungen des Herrn Uebele nicht dermaßen offen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Im Einzelnen:Uebele erklärt, dass durch die Aufhebung eines Urteils und Zurückweisung der Sache wegen Verfahrensmängeln letztlich niemandem gedient sei und deswegen auch verfahrensökonomische Gründe für eine Aufrechterhaltung der Berufung sprächen. Mit anderen Worten: Man geht offensichtlich auch bei der (Gen)StA davon aus, dass das Urteil auf Grund der erheblichen Verfahrensmängel in der Revision aufgehoben werden müsste (denn würde es das nicht, wäre das Verfahren beendet - verfahrensökonomischer ginge es wohl kaum aus Sicht der StA). Die so verstandene Verfahrensökonomie besteht also darin, eine von rechtsstaatlichen Grundsätzen vollkommen befreite Hauptverhandlung keiner Überprüfung zu unterziehen! Weiter bestätigt Uebele seine Ausführungen, dass eine Berufung der Staatsanwaltschaft auch den Zweck haben könne, den Amtsrichter zu schützen, dies insbesondere in Kenntnis des, wie mir berichtet worden war, insbesondere durch die drei Verteidiger des Angeklagten geschürten überaus konflikthaften Verlaufs der seinerzeitigen Hauptverhandlung. Erinnern wir uns, wer hier konfliktartig agiert hat: Waren es die Verteidiger, die zunächst am 12.12.07 von Rechtsmitteln Gebrauch gemacht haben, um den Angeklagten zu schützen - oder war es der Richter, der zu den Verhandlungsterminen Bereitschaftspolizei hat auflaufen lassen, als ob …
Staatsanwaltschaft schaltet auf stur - Berufung bleibt
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / Auf die im letzten Eintrag referenzierte schriftliche Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Görlitz zur Frage, ob die Berufung der StA zurückgenommen werde, da diese gegen die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren verstößt, hat d…
(Vor)letzte Station Sächsisches Justizministerium
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / Nachdem die Staatsanwaltschaft Görlitz auf ihrer Sperrberufung zur Verhinderung der Revision des Urteils gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter beharrt und die Generalstaatsanwalt Dresden dem beitrat, haben wir uns nunmehr an das S…
Die Generalstaatsanwaltschaft bittet um Geduld
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre (Revisionsverhinderungs-)Berufung aufrecht erhält, liegt derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zur Klärung. Diese hat sich nun mit einem Zwischenbescheid gemeldet und angekündigt, dass…
Wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an die Richtlinien hält...
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / ... dann muss man mal schauen, ob die Dienstaufsicht dies tut ...Wie berichtet, weigert sich die Staatsanwaltschaft Görlitz, die gegen das Urteil des AG Zittau eingelegte Berufung zurückzunehmen, um, so die offene Argumentation des Leitenden Oberst…
LG Görlitz verurteilt Totalverweigerer zu 60 Tagessätzen - Ich möchte kein juristisches Neuland betreten
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / Das Landgericht Görlitz hat den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter (Zittau) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen (à 20,-- EUR) verurteilt. Damit hat es die zunächst gegen den Totalverweigerer eingelegte Berufung der Staatsanwaltscha…
Was die Staatsanwaltschaft darf, was nicht, und was sie tut...
Strafverfahren gegen Totalverweigerer in Zittau / Die Staatsanwaltschaft hat es nicht leicht. Staatsanwälte sind nicht zu beneiden. Sie dürfen eben meist nicht alles, was jeder Angeklagte bzw. seine Verteidiger dürfen. Zum Beispiel: Ein Rechtsmittel pro forma einlegen, um es sich offen zu halten.…
