Verzögerung ist relativ
LawBlog | 16. August 2010 — In einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht habe ich heute Verfahrensverzögerung geltend gemacht. Und zwar als Strafmilderung…
Die Geschichte von Gestern gefällt mir auch deswegen gut, weil sie ein Dilemma auf den Punkt bringt, das natürlich gerade in Zeiten, in denen zum Zweck der Konjunkturbelebung eigentlich Projekte beschleunigt werden sollten, verhängnisvoll wirkt: Verfahren und Normenfülle drohen manche wirtschaftliche Aktivität zu ersticken, oder fördern auf der anderen Seite die Flucht aus Verfahren indem bestimmte Vorschriften entweder einfach ignoriert oder herumgetrickst wird, bis das Ergebnis passt. Man trifft sogar in Behörden Beamte, die zugeben, dass nur das aktive wegschauen gewisse Dinge heute überhaupt ermöglich.
Die Errichtung eines größeren Infrastrukturprojektes ist heute regelmäßig mit einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden, in der alle Behördenverfahren konzentriert werden. Der Umfang einer solchen UVP-Einreichung spreng die Vorstellungskraft eines Laien um ein vielfaches. Durchschnittliche Einreichungen (etwas für Straßenbauprojekte, Kraftwerksbauten, Leitungsinfrastruktur) umfassen dutzende und zuweilen hunderte Aktenordner. Die Kosten der Planung für Gutachten, Rechtsberatung etc. gehen (und das ist kein Schreibfehler) in die Millionen.
Die Projektierungskosten etwa im Bereich des Wasserkraftwerksbaus betragen mittlerweile rund 10 % des Investitionsvolumens, wobei mit der Einreichung keineswegs feststeht, ob eine Bewilligung überhaupt je erteilt werden kann, oder Auflage das Projekt bis zu Unwirtschaftlichkeitsgrenze verteuern. Die Verfahrensdauern bei Großprojekten sind ein Thema für sich. Geht man davon aus, dass ein UVP-Verfahren in einem Jahr erledigt werden kann (das ist optimistisch) dauern die Rechtsmittelverfahren u.U. nochmals so lange. Wendet sich eine Partei an den Verwaltungsgerichtshof können schnell nochmals 1 - 2 Jahre dazukommen. Ergo: Bis zu Rechtskraft der Bewilligung vergehen u.U. 3 bis 4 Jahre, rechnet man die Planungszeit ein, liegen zwischen Projektstart und Baubeginn 5 6 Jahre, zwischen Projektstart und Inbetriebnahme einer Anlage 7 8 Jahre.
Das ist Wahnsinn, weil es die Planungshorizonte vieler Unternehmen ganz einfach sprengt. Ergebnis: Viele Investitionen können nur in Bereichen stattfinden, die ein entsprechendes wirtschaftliches Umfeld vorfi…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. März 2009 auf http://lawontheblog.kundp.at.
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