Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen Ex-Ehemann einer Polizistin wird erneut aufgerollt

faz.net berichtet in einem interesanten Beitrag über den Fall des Harry Wörz, der sich 9 Jahre nach der versuchten Tötung seiner Ex-Ehefrau, einer damals 26 Jahre alten Polizistin, erneut vor Gericht verantworten muss. Überrraschend habe der Bundesgerichtshof den zuletzt erzielten Freispruch im Revisionsverfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Wörz war in einem ersten Indizienprozess wegen versuchten Totschlags zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, von denen er 4 Jahre verbüßt hat. Über ein Wiederaufnahmeverfahren erreichte er dann einen neuen Prozess, in dem er vom Landgericht Mannheim mangels ausreichender Beweise freigesprochen wurde. Die Ex-Ehefrau war seinerzeit von dem Täter mit einem Schal gewürgt worden und ist seitdem ein Pflegefall. Sie ist nicht vernehmungsfähig. Die BGH-Richter befanden jetzt, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts Mannheim lückenhaft sei und dass Beweismittel fragwürdig interpretiert worden seien. Einzelheiten werden in dem zitierten Beitrag bei faz.de wiedergegeben. Es lohnt, auf den roten Link oben im Text zu klicken. Autor: RA Rainer Pohlen kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Verfahren , Totschlags

Erschienen 18. Oktober 2006 auf http://www.strafblog.de.

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