Verfahren wegen Misshandlung eines Behinderten wird neu verhandelt
am 06.03.2008 von http://log.handakte.de/
Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten Werner H. wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten und seine Ehefrau Michaela H. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lebte der Geschädigte, ein 1973 geborener, geistig leicht behinderter Mann, seit Ende 2002 im Haushalt der Eheleute H. Die Eheleute verwendeten die an den Geschädigten ausgezahlten Sozialleistungen zusammen mit dem übrigen Familieneinkommen, ohne dass dieser hierauf Zugriff hatte. Auf Grund körperlicher Misshandlungen durch Werner H. und unzureichender Ernährung verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Geschädigten bis zum Sommer des Jahres 2003 zunehmend.
Am Abend des 6. Juli 2003 misshandelte Werner H. den Geschädigten aus nichtigem Anlass, wobei er ihm mit einem hölzernen Schemel mindestens sechsmal auf Kopf und Oberkörper schlug; der Geschädigte erlitt dabei neben anderen Verletzungen mehrere Knochenbrüche im Gesichtsbereich. Am Abend des nächsten Tages erkannten die Eheleute H., dass der Geschädigte jedenfalls ohne ärztliche Hilfe noch im Laufe der nächsten Nacht versterben würde. Sie entschlossen sich, den Geschädigten in Thüringen auszusetzen, um behaupten zu können, er sei aus eigenem Entschluss von ihnen weggegangen, und so sein Verschwinden zu vertuschen. Mit Hilfe eines mitangeklagten Mannes und einer in einem gesonderten …
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