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Verfahren totmachen: Völlig unpassende Verteidiger-Formulierung

am 02.02.2007 von http://www.woetzel-online.info/

Acht Jahre fuhr sie unfallfrei, dann hat sie einen Moment lang nicht aufgepasst: Weil sie einen 85-jährigen Fußgänger angefahren und dabei tödlich verletzt hat, wurde eine 27 Jahre alte Studentin vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen von 10 Euro (600 Euro) Geldstrafe verurteilt. Viele unglückliche Umstände mussten zusammenkommen, um das tragische Geschehen am späten Nachmittag des 9. August 2005 zu verursachen. Damals fuhr die Studentin mit dem Auto ihres Vaters in Würzburg auf der Mainaustraße in Richtung Stadtmitte, als kurz vor der Sedanstraße, nur etwa 30 Meter von einer Fußgänger-Druckampel entfernt, ein 85-jähriger Mann über die Straße lief.Die junge Frau bemerkte den Fußgänger zu spät: Sie bremste zwar, die Frontpartie des PKWs traf den Mann aber noch mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 Stundenkilometern. Der Rentner stürzte über die Motorhaube auf die Straße und fiel so unglücklich auf den Kopf, dass er einige Tage später auf der Intensivstation an seinen schweren Schädelverletzungen verstarb.  Eineinhalb Jahre später sitzt die PKW-Lenkerin auf der Anklagebank und kann nicht mehr erklären, wie es zu dem Unfall kam: „Sie war danach mit einem Schock im Krankenhaus und kann sich nicht mehr erinnern“, sagt ihr Verteidiger. Fest steht, dass die 27-Jährige nicht zu schnell fuhr, aber etwas zu spät reagiert hat. Dabei lief der 85-Jährige bei Tageslicht an einer aus weiter Entfernung sichtbaren Stelle aus Sicht der Angeklagten von links über die Straße: Er musste also erst über die Gegenfahrbahn, bevor er dem PKW der Studentin in die Quere kam. …

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Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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