Verfahren nach Gaststättenfeuer eingestellt
am 27.06.2008 von http://www.woetzel-online.info/Fast zu seinem Glück zwingen musste Strafrichter Thomas Behl am Montag einen 48-jährigen Gastwirt, der sich wegen fahrlässiger Branstiftung vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Angeklagte musste erst dazu überredet werden, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von tausend Euro Geldbuße zu akzeptieren. Dadurch hat er mehrere tausend Euro gespart. Dass der 48-Jährige ein Mitverschulden an dem Feuer hat, das am Nachmittag des 3. Februar 2007 in der Küche seines Speiselokals in der Würzburger Innenstadt ausbrach, daran hatte Behl nach den Ausführungen von gleich zwei Sachverständigen keinen Zweifel. Zwar stritten sich die beiden Gutachter vor Gericht um die Ursache für das Feuer, bei dem ein Gebäude- und Sachschaden von rund 50.000 Euro entstand. In beiden Fällen treffe der Angeklagte aber auf jeden Fall ein geringes Verschulden. „Sie kommen hier nicht ungeschoren weg“, betonte Behl.Im Strafbefehl, gegen den der Gastwirt Einspruch eingelegt hatte, war er zu 2.400 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze von 40 Euro) verurteilt worden. Bei einer Verurteilung hätte er außerdem die nicht unerheblichen Verfahrenskosten tragen müssen. Trotzdem taten sich der 48-Jährige und seiner Ehefrau schwer, die Geldbuße zu akzeptieren. „Dann bekommen unsere vier Kinder halt nichts mehr zu essen“, meinte die Frau. Der von Polizei und Versicherung eingeschaltete Gutachter war der Meinung, dass Feuer sei am Gasherd in der Küche des Innenstadt-Resturants entstanden. Dort hatte der Angeklagte auf einer Gasflamme Kartoffeln gekocht und den Herd dann längere Zeit alleine gelassen. Am Herd müsse sich ein mit Öl oder Fett getränktes Papiertuch befunden haben, dass durch die offene …
Angeklagter muss zur Einstellung des Verfahrens überredet werden
schreibmaschine / Fast zu seinem Glück zwingen musste Strafrichter Thomas Behl am Montag einen 48-jährigen Gastwirt, der sich wegen fahrlässiger Brandstiftung vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten musste. Der Angeklagte musste erst dazu &u…
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