Richter kippen Mindeststeuer
Handakte WebLAWg | 31. Oktober 2006 — Die Richter am BFH halten die 1999 eingeführte Mindeststeuer für verfassungswidrig. Das Gesetz, das die Anrechnung von Verlus…
Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesfinanzhof (BFH) muss erneut über die 1999 eingeführte Mindestbesteuerung entscheiden, mit der die Anrechnung von Verlusten bei der Einkommenssteuer eingeschränkt worden war.
Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss eine Vorlage des BFH als unzulässig zurück, der die Regeln für verfassungswidrig gehalten hatte. Der BFH habe seine Ansicht nicht gut genug dargelegt, begründeten die Karlsruher Richter ihren Beschluss. Sie machten aber deutlich, dass sie die Regeln im Gegensatz zu ihren Kollegen für verfassungsgemäß halten. Der BFH hatte 2006 das Verfahren über die Klage eines Ehepaares ausgesetzt, weil er die Regeln für unvollständig, widersprüchlich und irreführend gehalten hatte und dem Verfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. (Az.: 2 BvL 59/06)
Der BFH kann über die Klage nach der vierjährigen Verzögerung nun entweder entscheiden, indem er die Regeln zur Mindeststeuer für verfassungsgemäß und damit für anwendbar erklärt. Oder er kann eine neue Anfrage an das Verfassungsgericht starten. Letzteres ist nach dem Spruch der obersten deutschen Richter nicht sehr wahrscheinlich. Die Formulierungen zur Mindeststeuer könnten zwar Anlass zur Kritik geben, erklärten die Verfassungsrichter. Es handle sich zum Teil jedoch um stilistische Mängel, vermeintliche Unverständlichkeiten könnten ausgelegt und damit verständlich gemacht werden.
Die Mindeststeuer war 1999 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes eingeführt worden, nachdem das Aufkommen bei der Einkommenssteuer in den 90er Jahren drastisch gesunken war. 2004 wurden die Regelungen wieder mit der Begründung abgeschafft, sie seien in der Praxis schwer handhabbar. Die Finanzgerichte müssen ein Urteil des BFH abwarten, bevor sie die damals eingelegten Einsprüche gegen Einkommensbescheide weiter bearbeiten können.
Erschienen 3. November 2010 bei http://www.reuters.com.
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