Professioneller Richter
kanzlei-hoenig.de | 2. April 2008 — Es ging schon vor Beginn der Hauptverhandlung recht konfliktreich zur Sache. Der Richter hatte einen Unterbringungsbeschluß e…
Das war also nichts mit der erhofften Bewährungsstrafe im heutigen Verfahren vor dem Landgericht. Jedenfalls noch nicht. Das Verfahrens ist nämlich erst einmal “geplatzt”. Neuer Termin von Amts wegen.
Jeder Strafprozess ist bis zum Urteilsspruch für Überraschungen gut. Die erste Überrraschung heute morgen war, dass nicht der als Sitzungsvertreter angekündigte Staatsanwalt, sondern eine Vertreterin erschien, die offenkundig eine “harte Linie” fahren wollte. Sie war erst gestern Abend aus dem Urlaub zurückgekehrt und hatte dann erfahren, dass sie heute in einer recht umfangreichen Sache mit 6 Angeklagten und einigen Dutzend angeklagter Taten die Anklage vertreten musste. Das scheint sie grellig gemacht zu haben, jedenfalls war heute nicht allzu viel Kompromissbereitschaft zu erkennen.
Der Vorsitzende Richter wies gleich zu Beginn der Sitzung darauf hin, dass das Verfahren wohl platzen werde, wenn zwischen den Beteiligten keine Einigung erzielt werden könne. Die Anklage leide nämlich - womit er Recht hatte - unter dem Mangel, dass darin keinerlei Angaben zur Schadenhöhe enthalten seien. Auch inder Akte befänden sich hierzu keine hinreichenden Angaben. Insoweit müssten wohl rund 60 Geschädigte als Zeugen gehört werden, wenn es zu keiner Einigung komme. Er bat die Beteiligten, ihre Vorstellungen offenzulegen. Die Vorstellungen von Anklage und Verteidigung lagen dann aber doch allzu weit auseinander. Während ich zum Beispiel unter Darlegung einer Reihe von Argumenten eine Bewährungsstrafe ins Spiel zu brngen versuchte, verdrehte die Staatsanwältin die Augen und meinte, unter dreieinhalb bis vier Jahren laufe da gar nichts. Bei einem derzeit in Drogentherapie befindlichen Mitangeklagten, dessen Verteidiger eine zurückstellungsfähige Strafe (also nicht mehr als 2 Jahre ohne Bewährung) für diskutabel hielt, wollte sie gar viereinhalb Jahre beantragen. Die Kammer kommentierte dies nicht direkt, ließ aber - so mein Eindruck - durchaus erkennen, dass sie die Vorstellungen der Staatsanwältin für überzogen hielt. Auch der Hinweis, dass die Sache dann wohl erst in einigen Monaten mit Vernehmung vieler Zeugen fortgesetzt werden könne und dass sich der Zeitablauf wohl eher zu Gunsten der Angeklagten auswirken würde, brachte die Staatsanwältin nicht von ihrer Linie ab.
Also wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf meinen Antrag hin wurde dann allerdings der Haftbefehl gegen meinen Mandanten außer Vollzug gesetzt. Dem hat nicht einmal die Staatsanwältin widersprochen. Jetzt hat der Mann Gelegenheit, sich einen Job zu besorgen und an seiner Sozialprognose zu arbeiten. Und ein Gutachten zur Schuldfähigkeit soll eingeholt werden, weil ein Betäubungsmittelhintergrund vorliegt und von der Verteidigung noch weitere Aspekte vorgetragen wurden, die in ihrer Gesamtschau eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen erscheinen lassen.
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