Verfahren gegen den Messerstecher von Berlin hat begonnen

Gestern begann vor der Jugendkammer des Landgerichts Berlin der Prozess gegen einen 17-Jährigen, der am 26. Mai des vergangenen Jahres nach dem Ende der Eröffnungsfeier des neuen Berliner Hauptbahnhofs wahllos mit einem Messer auf Passanten eingestochen hat und hierbei 37 Menschen verletzte, davon 8 lebensgefährlich. Nach Informationen von SPIEGEL-ONLINE will sich der Angeklagte, dem versuchter Mord in 37 Fällen vorgeworfen wird, absolut nicht mehr an das Tatgeschehen erinnern. Er war zur Tatzeiterheblich alkoholisiert, 2,2 Promille lautet das Ergebnis der Blutprobe. Der Verteidiger des jungen Mannes hatte angekündigt, dass sein Mandant an der Aufklärung des Falles mithelfen wolle und dass er sich noch einmal bei den Geschädigten entschuldigen werde. Der Fall hatte seinerzeit auch deshalb viel Aufsehen erregt, weil eines der Tatopfer HIV-positiv war und die Gefahr bestand, dass nachfolgende Opfer mit dem Virus infiziert worden sein könnten. Das war dann aber nicht der Fall. An dem Verfahren nehmen auch mehrere Opfer als Nebenkläger teil. Dies ist erstmals möglich, weil das Jugendstrafverfahrensrecht erst kürzlich geändert und um die Möglichkeit der Nebenklage erweitert wurde. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Berlin , Mord , Spiegel Online , Verfahren

Erschienen 28. Februar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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