Verfahren gegen Darkazanli eingestellt
am 15.07.2006 von http://www.strafblog.de
Wie taz.de berichtet, hat die neue Generalbundesanwältin Monika Harms das Verfahren gegen den Deutsch-Libanesen Mamoun Darkazanli wegen des Verdachts terroristischer Aktivitäten nunmehr endgültig eingestellt. Darkazanli war einer breiterenÖffentlichkeit unter anderem dadurch bekannt geworden, dass Spanien gegen ihn einen europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer dortigen El-Kaida-Zelle erlassen und seine Auslieferung verlangt hatte. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht das Europäische Haftbefehlsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das jetzt eingestellte Ermittlungsverfahren beruhte nicht zuletzt darauf, dass Darkazanli im Jahr 1993 ein Schiff an den heute wohl meistgesuchten Terroristen der Welt, Osama bin Laden, verkauft hatte und dass er auch die Hamburger Attentäter vom 11. 9. 2001 um Mohammed Atta kannte und mit dem spanischen El-Kaida-Führer Barakat Yarkas (Abu Dahdah) befreundet war. Eine Einbindung in terroristische Aktivitäten konnte ihm jedoch nie nachgewiesen werden. Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte auch bereits zweimal Ermittlungsverfahren gegen den Mann mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Jetzt bleibt abzuwarten, was aus dem immer noch vorliegenden spanischen Auslieferungsersuchen wird. Nachdem das neue Europäische Haftbefehlsgesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat, wäre eine Auslieferung grundsätzlich möglich. Allerdings bestehen auch gegen die gesetzliche Neufassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Autor: RA Rainer Pohlen
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