Verfahren gegen Cicero-Chefredakteur Weimer gegen 1.000 eingestellt
am 23.02.2006 von http://www.strafblog.de
Die taz teilt heute in ihrer Online-Ausgabe mit, dass die Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt worden sind. Nach Angaben des zuständigen Potsdamer Oberstaatsanwalts Benedikt Welfens sei die Einstellung nach § 153a StPO wegen geringer Schuld erfolgt.
Die beiden anderen Beschuldigten, der Auslandschef des Schweizer Blick, Johannes von Dohnanyi, und der Berliner Journalist Bruno Schirra, haben nach Angaben des Strafverfolgers einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bislang nicht zugestimmt. Ermittelt wird wegen eines Cicero-Artikels, der aus einem internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes über den irakischen Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert.
Chefredakteur Weimer hatte unabhängig von seiner Zustimmung zur Verfahrenseinstellung angekündigt, wegen der umstrittenen Durchsuchung der Cicero-Redaktion Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Hierzu habe ich gestern abend bereits einen Blogbeitrag geschrieben.
Autor: RA Rainer Pohlen
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