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Vereinsrecht: “Einfache Mehrheit” ist absolute Mehrheit der gültigen Stimmen

am 10.06.2008 von Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat klargestellt, was unter den Begriffen “einfache” und “relative” Mehrheit zu verstehen ist. Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Die einfache Mehrheit entspricht somit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stehen bei einer Wahl mehr als zwei Kandidaten zur Auswahl, muss der Gewählte also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen haben.
Hiervon zu unterscheiden ist die “relative” Stimmenmehrheit, bei der es genügt, dass eine Abstimmungsalternative mehr Stimmen erhält als eine der anderen. Im vorliegenden Fall hatte die Satzung des Vereins bestimmt, dass bei den Vorstandswahlen der Kandidat gewählt ist, der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Andernfalls sollte eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den …

Norbert Lammert neuer Bundestagspräsident

Handakte WebLAWg / Der CDU-Politiker Norbert Lammert ist neuer Präsident des Bundestages. Der Bundestag wählte ihn in seiner konstituierenden Sitzung am 18.10.2005 in das protokollarisch zweithöchste Amt im Staat. Lammert erhielt erhielt 564 der 607 abgegebenen Stim…

Politdrama in Kiel - Simonis gescheitert!

mepHisto-bLAWg / SPIEGEL ONLINE vermeldet die schallende Ohrfeige für die noch amtierende Ministerpräsidentin, die live aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gesendet wurde: Dabei fing alles so gut an: Nachdem der Landtagspräsident im ersten Wahlgang von…

2 BvE 1/02, 2 BvE 2/02 vom 26.10.2004

BVerfG / Der Organstreit betrifft im Wesentlichen die durch das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002 (BGBl I S. 2268) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in das Parteiengesetz - PartG - aufgenommene Regelung, wonach eine politische…

Neue Gesetzesschmiede

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   In der neuen Gesetzesschmiede reicht allein eine Mehrheit nicht. Im Repräsentantenhaus gilt nun: Neben der Mehrheit aller Abgeordneten muss auch eine Mehrheit der Mehrheitspartei ein neues Gesetz befürworten, damit e…

609.509 Stimmen...

jura.nerd / ... genau so viele Stimmen bei einer Ja-Mehrheit der Abstimmenden braucht es heute, um Wowi in Berlin in die Bredouille zu bringen. Hat er doch großspurig angekündigt den formal nicht bindenden Volksentscheid ignorieren zu wollen.Na dann hoff ich…

Bisky wieder nicht gewählt

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(Kein) Selbstauflösungsrecht des Bundestages

chris.blog » Jura / In der Schule habe ich gelernt, dass die Auflösung des Bundestages (nur) dieser selbst beschließen kann. Ich erinnere mich gut daran, weil es mir so unglaublich plausibel erschien, was mein Lehrer, der inzwischen tot ist, uns da erzählte. Plausibe…

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