Vereinigte Hospitien keine kirchliche Stiftung
am 20.06.2006 von http://info.folkertjanke.de
Die Vereinigten Hospitien in Trier sind keine kirchliche Stiftung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Reinland-Pfalz in Koblenz in seinem Urteil vom 12.06.2006 (Az.: 2 A 11376/05.OVG).
Die Stiftung Vereinigte Hospitien betreibt in Trier ein Krankenhaus sowie verschiedene soziale Einrichtungen. Zwischen ihr und ihrem Personalrat kam es zum Streit darüber, ob der Personalratsvorsitzende nach dem Landespersonalvertretungsgesetz von seiner dienstlichen Tätigkeit freizustellen sei. Deshalb beantragten die Vereinigten Hospitien bei der beklagten Stiftungsaufsicht die Feststellung ihres Charakters als kirchliche Stiftung sowie der Nichtanwendbarkeit des Landespersonalvertretungsgesetzes. Nach Ablehnung dieses Antrages und erfolglosem Widerspruch kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, die Vereinigten Hospitien seien eine kirchliche Stiftung. Auf die Berufung der Stiftungsaufsicht stellte das Oberverwaltungsgericht demgegenüber in einem bereits im November 2004 ergangenen Urteil den nichtkirchlichen Charakter der Vereinigten Hospitien fest. Nach Aufhebung dieser Entscheidung wegen eines Formfehlers und Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Oberverwaltungsgericht unter erneuter Auswertung zahlreicher in dem Verfahren vorgelegter historischer Gutachten nunmehr seine bisherige Auffassung.
In den Vereinigten Hospitien seien zwar überwiegend kirchliche Stiftungen aufgegangenen, die bereits im Mittelalter entstanden seien. Jedoch hätten diese Vorgängereinrichtungen nach der Besetzung Triers durch französische Truppen und der Eingliederung der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat (Friede von Lunéville 1801) durch Verstaatlichung im Jahre 1802 ihren kirchlichen Charakter verloren. Mit der Bildung der Vereinigten Hospitien durch Dekrete Napoleons in den Jahren 1804 bis 1806 sei eine …
BVerwG 10 C 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der beklagten Stiftungsaufsicht, festzustellen, dass sie eine kirchliche Stiftung ist.…
BVerwG 7 B 65.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der beklagten Stiftungsaufsicht, festzustellen, dass sie eine kirchliche Stiftung ist.…
BVerwG 7 B 12.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten, festzustellen, dass sie eine kirchliche Stiftung ist, sowie die Feststellung, dass das Personalvertretungsgesetz auf sie keine Anwendung findet. 2Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenh…
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