Vereinheitlichung des Verjährungsrechts: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat will das gesamte Verjährungsrecht vereinheitlichen (Medienmitteilung; vgl. auch unseren früheren Beitrag). Die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des OR wurde heute eröffnet. Zunächst sollen die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängert werden, um Schadenersatzansprüche bei Spätschäden zu ermöglichen (s. unseren Beitrag zu Asbestschäden). Zudem soll "im Interesse der Rechtssicherheit" das gesamte Verjährungsrecht vereinheitlicht werden. Unter anderem wird das "Konzept der doppelten Fristen" (absolute und relative Fristen) für alle Forderungen verallgemeinert. Forderungen sollen grundsätzlich einer relativen Frist von drei Jahren und einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren unterstehen (für Forderungen aus Personenschäden wird eine Höchstdauer von dreissig Jahren vorgeschlagen). Dafür sollen die Verjährungsfristen innerhalb eines Rahmens (relativ: 1-10 Jah…

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Themen: Gesetzgebung , Uwg , Absolut , Vertrags- U. Handelsrecht , Haftpflicht U. Versicherung

Erschienen 31. August 2011 auf http://www.swissblawg.ch.

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www.news.admin.ch - Das gesamte Verjährungsrecht soll vereinheitlicht werden

Bundesrat schickt Teilrevision des OR in die Vernehmlassung Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er im Interesse der Rechtssicherheit das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Obligationenrechts (OR) eröffnet.