Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten unwirksam – BAG, Urteil vom 23.01.2007, Az. 9 AZR 482/06
am 24.07.2007 von http://www.arbeitsrecht-blog.de
Der Arbeitgeber hatte für den Arbeitnehmer die Kosten eines nebenberuflichen Fachhochschulstudiums übernommen. Hierzu war in einem Formulararbeitsvertrag vereinbart worden, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall die Kosten, zumindest anteilig, zurückzahlen muß, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet, insbesondere wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Unternehmen aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat
Der 9. Senat des BAG verweist zunächst in dem Urteil auf seine Rechtsprechung, wonach Rückzahlungsklauseln, die eine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers auch für Fälle vorsehen, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst wurde (z.B. betriebsbedingte Kündigung, Kündigung des Arbeitnehmers wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers) unwirksam sind. Sie benachteiligen den Arbeitnehmer i.S.d. § 307 Abs.1 S.1 BGB unangemessen.
Daran ändert …
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