Vereinbarung über Nutzung Internet am Arbeitsplatz (Mustertext für Arbeitgeber)

Trifft der Arbeitgeber keine ausdrücklichen Weisungen, ob betrieblicher Internetanschluss, e-Mail und Telefon auch zu privaten Zwecken genutzt werden kann, so ist dies - in gewissem Rahmen - zulässig. Umso mehr, wenn er die private Nutzung über einen gewissen Zeitraum geduldet hat. Er kommt dann von dieser betrieblichen Übung nur mehr sehr schwer los. Jeder Arbeitgeber sollte daher eine eindeutige, schriftliche Regelung schaffen und den Arbeitnehmer diese Anweisung gegenzeichnen lassen. Hier findet sich ein Formulierungsbeispiel für eine - restriktive - Anordnung in einem kleineren Betrieb: Download (Muster_Vereinbarung_Nutzung-von_Internet_e-mail_und_Telefon_am_Arbeitsplatz). Wer kulanter sein will (…)

und den Mitarbeitern - zum Beispiel in der Mittagspause - das private Surfen oder e-Mailen erlauben möchte, hat einen höheren Regelungsbedarf, da er…

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Erschienen 20. Juni 2009 auf http://www.rechthaber.com.

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