Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus
Wir haben im Rahmen eines Beratungsmandates von einer im Bereich des Wettbewerbsrechts durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
Kenntnis erlangt.
Es wird ein Verstoß gegen die (PAngV) beanstandet. Dieser soll durch die fehlende Nennung des
Grundpreises bei dem Verkauf von Kosmetik-Artikeln zustande gekommen sein.
Man fordert von dem Abgemahnten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung
entstandener Rechtsverfolgungskosten.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies
kann nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte von “modifizierten Unterlassungserklärungen” aus dem Internet Abstand
genommen werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und höhere Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im …
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