Verein gegen die Schere im Kopf

Blogger werden ist nicht schwer, Blogger sein dagegen sehr. Jedenfalls dann, wenn man plötzlich eine Abmahnung erhält oder vehement mit der rechtlichen Keule geschwungen wird. Neuestes Beispiel: xtranews vs. Jasper. Und in jüngerer Vergangenheit machten die Fälle regensburg-digital vs. Diözese Regensburg, Bürgerblick Passau vs. Schottdorf - oder der Fall des Blogs Störsignale, der innerhalb eines Jahres drei Anwaltsschreiben auf den Tisch bekam. Verstehen Sie mich nicht falsch: Abmahnungen an sich sind nichts Schlechtes. Sie erlauben es, z.B. bei Wettbewerbsverstößen, falscher Berichterstattung oder Urheberrechtsverstößen schnell und ohne die Einschaltung von teuren Gerichten zum Ziel - nämlich zum Abschalten des Verstoßes - zu gelangen. In einem Schreiben wird der Verantwortliche auf seinen Verstoß hingewiesen und darum gebeten, dies in Zukunft zu unterlassen. Die Krux dabei ist die Tatsache, dass dieses Schreiben häufig von Anwälten abgefasst wird, die sich hierfür dann fürstlich belohnen lassen. Und zahlen muss das dann zunächst einmal der Abgemahnte. Das ist schön und gut, sofern es sich denn überhaupt um einen Rechtsverstoß handelt. Denn das ist nicht in jedem Falle bewiesen. Der Grat zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen Satire und Ehrverletzung, zwischen Schädigung und Förderung des Wettbewerbs ist oftmals sehr, sehr schmal. Und juristische Laien - die meisten Blogger zählen dazu - können hier kaum abschätzen, ob es Aussicht auf Erfolg hätte, sich zu wehren. Wollen sie das juristisch überprüfen lassen, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Und der, Sie ahnen es, arbeitet leider auch in aller Regel nicht kostenlos. So wägt der Abgemahnte also ab: Soll ich die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, die Kosten für einen Anwalt übernehmen, das Geschriebene löschen und in Zukunft besser aufpassen (was durchaus der berühmten Schere im Kopf nahe kommt)? Oder soll ich mich wehren, einen zweiten Anwalt nehmen, und so die Möglichkeit haben, schadlos aus der Sache zu kommen? Das heißt aber im schlechtesten Fall, dass ich ebenfalls die Unterlassungserklärung unterschreiben, das Geschriebene löschen, in Zukunft besser aufpassen und noch die Kosten für den gegnerischen, meinen eigenen Anwalt und vielleicht sogar Gerichtskosten zahlen muss. Es gäbe eine einfache Lösung des Dilemmas: Derjenige, der abmahnt, macht das erst einmal ohne Anwalt und damit ohne Kosten. Oder er nimmt einen Anwalt und übernimmt auch die Kosten (ja, das gibt es wirklich!). Aber an diese nahe liegende und zumindest in den meisten Fällen risikolose Möglichkeit wird viel zu selten gedacht. Und oft wird dieses Dilemma auch ausgenu…

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Themen: Weblogs , Abmahnung , Unterlassung , Satire , Unlauterer Wettbewerb
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 2. Februar 2012 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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