Verdachtskündigung: unbefugtes Herstellen und Vertreiben von Fahrscheinen

Einem Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe war vorgeworfen worden, Fahrscheine manipuliert und vertrieben zu haben. Dieser war mit der Verwaltung von Fahrscheinen für die externen Verkaufsstellen der BVG beschäftigt. Die Verkaufsstellen erhalten Blankofahrscheinrollen, mit denen Fahrscheine ausgedruckt werden können. Restbestände werden von den Verkaufsstellen an die BVG zurückgegeben und in einem Trosor verwahrt. In einem besonders gesicherten Schulungsraume haben Mitarbeiter dier externen Verkaufsstellen die Möglich,eit, die Herstellung der Fahrscheine zu trainieren. Der Arbeitgeber verdächtigte den Mitarbeiter, nachdem zwei mit ihm verwandten bzw. freundschafltlich verbundene Kundinnen innerhalb kurzer Zeit mehrere Jahres- und Tageskarten zur Erstattung eingereicht hatten. Diese waren nach Ermittlungen der BVG in dem Schulungsraum hergestellt worden. Nach Abschluss der internen Ermittlungen kündigte die BVG das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters. Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Landesarbeitsge…

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Themen: Berlin Brandenburg
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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