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Verdacht der Kindestötung 2

am 09.05.2006 von strafblog

SPIEGEL-ONLINE berichtet heute über einen ebenfalls ziemlich traurigen Fall von Kindestötung, der sich im schleswig-holsteinischen Eutin zugetragen haben soll. Eine 23-jährige Auszubildende, die schon zwei 7 und 4 Jahre alte Kinder hat, habe ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt getötet, weil sie sich überfordert fühlte und Angst um ihre berufliche Zukunft hatte. Auch habe es in ihrer Bezeihung gekriselt. Sie hatte eine allgemeine Notlage, wird der Fachbereichsleiter des Kreisjugendamtes, Heinz Welbers, zitiert. Hinzu kam die Unfähigkeit, einen eigenen Weg zu suchen, das Kind zur Adoption freizugeben oder bei einer Babyklappe abzugeben.

Ihre Schwangerschaft hatte die junge Frau verheimlicht. Kollegen war dann jedoch aufgefallen, dass sie zwei Tage bei der Arbeit gefehlt hatte und dann deutlich schlanker zurückkam. Aufgrund von Medienberichten über eine gefunde Babyleiche hatten sie dann die Polizei informiert. Das Kind ist anscheinend erdrosselt worden.

Die Staatsanwaltschaft wertet die tragische Tat aufgrund der Gesamtumstände als Totschlag im minder schweren Fall. Auf die Beantragung eines Haftbefehls gegen die geständige Frau hat sie verzichtet, weil keine Fluchtgefahr drohe.

Anmerkung: Vergleichbare Fälle sind mir aus meiner Strafverteidigerpraxis bekannt. Die junge Frau verdient bei allem Kopfschütteln, das ihre Tat hervorrufen mag, in erster Linie Mitgefühl. Eine verheimlichte Schwangerschaft und ohne äußeren Beistand durchlebte Geburt können schon für sich gesehen traumatisierend wirken und haben oft tiefgreifende Ursachen, wie z.B. Störungen des Selbstwertgefühls, Partnerschaftsprobleme, Überforderungssyndrome, Zukunftsängste und vieles mehr. Oft sind es nicht die herzlosen, sondern sogar die eher sensiblen Frauen, die mit den auf sie einstürmenden Belastungen nicht mehr klar kommen, sich andererseits aber gar nicht vorstellen können, ihr Kind etwa zur Adoption freizugeben oder in eine Babyklappe zu legen. Irgendwie wird es schon gehen, denken sie vielleicht, aber das Geburtsereignis mit den dazugehörigen Schmerzen und hormonellen Auswirkungen schafft im Zusammenwirken mit den ohnehin schon vorhandenen Ängsten und Problemen Seelenzustände, die dann nicht mehr zu bewältigen sind. Im Nachhinein ist es dann eine ungeheure Qual, sich mit den Folgen des eigenen Tuns auseinandersetzen zu müssen. Das ist schon fast Strafe genug.

Autor: RA Rainer Pohlen

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