Verbreitungseinschränkung von Webseiten durch Disclaimer

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 30.03.06, AZ: I ZR 24/03 – zur wirksamen Beschränkung des Verbreitungsgebiets einer Webseite durch einen Disclaimer geäußert. “Der Begriff Disclaimer stammt ursprünglich vom englischen to disclaim “abstreiten”, “in Abrede stellen” ab. Im Internet wird er als term…

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Themen: Wikipedia
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 18. August 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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