Verbraucherzentrale warnt vor gerichtlichen Mahnbescheiden der Anwältin Katja Günther

Es ist beschämend, wenn die Verbraucherzentralen und nicht die Anwaltskammer München oder die Polizei einen solchen Fall aufgreifen (müssen) und sonst wenig passiert. In einer neuen Runde erwirkt nun Rechtsanwältin Günther (München) gerichtliche Mahnbescheide für dubiose Forderungen, wie lawblog.de berichtet. Wichtig zu wissen: Mahnbescheide ergehen ohne Prüfung durch das Mahngericht! Es hat also kein Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigt; es liegt nur ein formelles Verfahren vor. Dabei wird auf einfachen Antrag der Mahnbescheid vom Gericht versendet. Rechtstipp: Gegen die Mahnbescheide wegen einer Forderung aus einer Abo-Falle muss trotzdem in zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Legt der Betroffene nicht rechtzeitig Widerspruch ein, so kommt ein vollstreckbarer Titel zustande. Der ist dann nur noch schwer aus der Welt zu schaffen. Der Kommentar von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale: “Dies ist eine neue‚ Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern”. (Quelle: s. u.)

Es handelt sich bei den Forderungen regelmäßig solche für die Online Content Ltd., die aus angeblichen Internet-Diensten stammen. Dubios sind diese Forderungen, weil diese oft aus einer Abo-Falle stammen und rechtlich nicht wirksam sind. In jedem Fall sollte zuerst der Mahnbescheid geprüft werden und ggf. Widerspruch eingelegt und Anzeige wegen versuchten Betrugs (§ 263 StGB) erstattet werden.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de

Internetabzocke nimmt an Schärfe zu - Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide

Offensichtlich beantragt die Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt werden sie an Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen. “Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern”, so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einrei…

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Themen: Verbraucherschutz , Community-recht , Ecommerce , Internet-recht , Strafrecht Und IT , Abo-falle , Mahnbescheid

Erschienen 12. März 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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