Verbraucherzentrale warnt vor Philips-Lotto-Service
Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnversprechen der Zentralen Gewinnabwicklungsstelle Philips-Lotto-Service mit Postfach in Bremen: Bargeldpreis in Höhe von 1.000
Die Firma mit Postfach in Bremen verspricht in ihrem Anschreiben einen Geldgewinn in Höhe von 1.000 Euro. "Sie haben gewonnen ..." heißt es da im Anschreiben. Alles, was man tun muss, um seinen Gewinn im Empfang zu nehmen, ist das Zurücksenden der ausgefüllten Antwortkarte. Doch ob man damit Ende dann wirklich als Gewinner dasteht, bleibt mehr als fraglich. Nach der Gewinnübergabe (sicherlich eine Kaffeefahrt) werden die Teilnehmer gratis zur Bundesgartenschau 2009 nach Schwerin gefahren. Angesichts der negativen Erfahrungen mit Unternehmen, die nur eine Postfachadresse angeben, warnt Verbraucherschützer Joachim Geburtig vor allzu hohen Erwartungen. Die Einladung lässt eher auf eine simple… » Vollständiger ArtikelThemen: Schwerin , Bremen , Anschreiben , Lotto , Philips , Verbraucherzentrale , Verbraucherzentrale_warnt_vor_philips-lotto-service , Philips Lotto Service
Erschienen 22. Mai 2009 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.
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Verbraucherzentrale warnt vor dem Bargeldgewinn der Firma JOKER"
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