Verbraucherzentrale warnt vor "Abmahnungen" per E-Mail

Lässt sich mit Sex immer Geld verdienen? Verbraucherzentrale warnt vor "Abmahnungen" per E-Mail Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen in Internettauschbörsen sind regelmäßig mit viel Ärger, großer Verunsicherung und hohen Kosten verbunden. Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen Fällen der Anschlussinhaber nichts von den Verstößen weiß, die mit seiner Internetleitung begangen werden und die Zusammenhänge nicht nachvollziehen kann. Wenn dann noch eine Abmahnung wegen erotischer oder pornografischer Titel ins Haus flattert, zahlen auch viele Sachsen lieber, als sich in dieser "peinlichen" Angelegenheit beraten zu lassen. Darauf setzen wohl auch die Schreiben einer Anwaltskanzlei "Kanzlei Knil", die mehreren Betroffenen gegenwärtig per E-Mail ins Haus flattern. Sinn und Zweck der Abmahnung ist das außergerichtliche Versprechen den Verstoß nicht zu wiederholen - die so genannte Unterlassungserklärung. "Dass diese in der E-Mail völlig fehlt, sondern lediglich 100 €, zahlbar per Paysafecard verlangt werden, legt den Verdacht nahe, dass es sich hier um die Ausnutzung von Angst und Scham zum Zweck des Geldverdienens handelt", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auffällig ist zudem, dass der Name der Kanzlei im selben Schreiben einmal "Knil" und einmal "Kniel" geschrieben wird. Während auf Abmahnungen per Post immer fristgerecht reagiert werden sollte, ist bei diesen E-Mail-Abmahnungen neben anderen Ungereimtheiten nicht einmal ersichtlich, dass der Absender eine Postadresse des Betroffenen hat. "Eine gerichtliche Geltendmachung angeblicher Ansprüche ist daher wenig wahrscheinlich", so Wagner weiter. Dennoch sollte die vermeintliche Abmahnung nicht auf …

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Erschienen 14. Juni 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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