Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein
Wie die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen heute berichtet, hat sie vor dem Landgericht Darmstadt in einem Rechtsstreit gegen die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR gewonnen.
Das Landgericht verurteilte die berüchtigten Gebrüder
es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“.Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.
Nach Einschätzung der VZ seien viele Betroffene daher auch davon ausgegangen, dass es sich um eine unverbindliche Testzeit handelt
Bundesweit hatten sich Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit darüber beschwert, dass sie sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des betreffenden Tages diverse Internetseiten zu testen, zunächst angelockt fühlten. Trotz Beendigung ihres Tests vor Mitternacht sind sie dann allerdings ungewollt in einen Zwei-Jahresvertrag geraten. Sie waren sich sicher, dass gerade kein Vertrag zustande gekommen sein konnte, da sie jeweils vor 24.00 Uhr ihren Test, etwa auf der Seite www.P2P-heute.com beendet hatten.Durch dieses Urteil lieferte die Verbraucherzentrale den Betroffenen ein weiteres Argument, um sich gegen die geltend gemachten Forderungen zur Wehr zu setzen. Ein schöner Erfolg.
Nähere Informationen hierzu finden Betroffene auch in den FAQ zu Internetvertragsfallen
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Landgericht Darmstadt , Gbr , Verbraucherzentrale Darmstadt
Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 22. November 2007 auf http://www.verbraucherrechtliches.de.
Kommentare zu "Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein":
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