Verbraucherzentrale: Führerscheintest der „First Online Services AG (F.O.S. AG)“ ist unseriös

Verbraucherzentrale: Führerscheintest der „First Online Services AG (F.O.S. AG)“ ist unseriös

„Testen Sie anhand der amtlichen Prüfungsbögen, ob Sie zum Autofahren geeignet sind. Sie können sich sowohl als Fahranfänger, als auch als Führerschein-Inhaber testen. Testen Sie sich jetzt - denn jeder Prüfling wird von uns mit einem exklusiven Erste-Hilfe-Set fürs Auto belohnt, das Sie per Post nach Hause erhalten. Jetzt an der Fahrprüfung teilnehmen.“

So lockt die First Online Service AG aus der Schweiz über Spammails arglose Verbraucher in die Falle. Auf den Seiten www.deintest.com oder www.dein-fuehrerschein.com wird dem Verbraucher ein Vertrag „untergejubelt“. Erst am unteren Rand der Seiten nach längerem Scrollen und nach dem „Absendebutton“ erkennbar, findet der Verbraucher folgende Hinweise:

„... Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig...“

„Die Vertragsbedingungen werden hier leicht übersehen oder nicht durchgelesen", so Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Nach Ablauf der in einer Vielzahl allgemeiner Geschäftsbedingungen versteckten Widerrufsfrist verschicken das Unternehmen dann Rechnungen, denen der verblüffte Verbraucher entnehmen kann, dass er für einen nun angeblich verbindlich abgeschlossenen Vertrag zu zahlen hat. Auf diese Weise kann der Verbraucher jedoch nicht wirksam über sein Widerrufsrecht und insbe…

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Themen: Führerscheintest

Erschienen 5. Januar 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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Kommentare zu "Verbraucherzentrale: Führerscheintest der „First Online Services AG (F.O.S. AG)“ ist unseriös":

15. August 2007 von Biggy — Mir ist Ähnliches mit der Seite grafik-archiv.com passiert. Beim Drücken des Absende-Buttons war mir nicht bewusst, dass ich dort einen kostenpflichtigen Vertrag eingehe. In der Bestätigungsmail, die ich bekam, war davon auch keine Rede. Von daher war ich sehr überrascht, als ich nach vier Wochen eine Rechnung bekam (nachdem das Rücktrittsrecht abgelaufen war) und behauptet wurde, es sei klar erkenntlich gewesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist (das war erst nach Scrollen zu lesen) und die AGB seien mir zugeschickt worden (stimmt nicht).

Mein Einspruch wurde mit dem Hinweis auf das abgelaufene Rücktrittsrecht abgelehnt und jetzt habe ich bereits eine Mahnung daliegen.

Ich bin mir nicht sicher, wie ich mich jetzt verhalten und an wen ich mich wenden soll?
25. November 2007 von uschi strümpel — Hallo,bin auch auf den Führerscheintest reingefallen.Habe dann per Einschreiben-Rückschein trotz abgelaufener Widerrufsfrist widersprochen.Zusätzlich habe ich mit Strafantrag,Polizei und den Medien (RTL..Sat1..u.s.w.)gedroht.Ist schon 3 Wochen her,bis jetzt nichts gehört.Lasst Euch also nicht einschüchtern,es wird NICHTS passieren!!

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