Verbraucherzentrale fordert mehr Schutz des Verbrauchers im Internet!
Die fordert
zusammen mit der Zeitschrift Computer-Bild einen besseren Schutz der vor angeblich kostenlosen Angeboten im Internet. In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
heißt es: 03.08.2009 - Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen.
Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu
stoppen. Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat. „Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in
World-Wide-Nepp umbenennen“, so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift
Computerbild entwickelte Software. 1. Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten
locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen,
die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures
Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind
keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen
eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst. 2. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere
gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. „Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar
sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“, so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein
Thema. In liegt der Schaden im
Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten
Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte
die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage. 3. Trotz Erfolgen vor Gericht
geht Hase und Igel-Spiel weiter Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein
Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues
Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben. „Anwälte,
die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“, fordert
Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern. 4. Software schützt vor
Abzock-Seiten Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverb…
» Vollständiger
Artikel