Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen
Recht für Verbraucher | 23. Oktober 2008 — Kostenfallen im Internet: Etappensieg im Gewinnabschöpfungsverfahren Internetanbieter Online Service Ltd. muss Gewinn offenlegen D…
LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07 (nicht rechtskräftig - Veröffentlichung in MIR folgt) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen mit 59,-Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde am 07.12.2007 vom Landgericht Hanau wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt. <br><br> <b>Unterlassungs der Angebote: lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de</b> <br><br> Das ergangene Urteil (LG Hanau, 07.12.2007 - Az. 9 O 870/07 - Veröffentlichung in MIR folgt) betrifft die Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für diese Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Wie bei Kostenfallen "üblich" findet sich ein Hinweis auf die Kostenpflicht stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Folge: Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst dann, wenn sie die Rechnung bekommen. Diese Gestaltung der Angebote, die der vzbv angegriffen hatte, wurde nun durch das LG Hanau per Urteil untersagt. <br><br> <b>Abmahnung: my-adventskalender.de</b> <br><br> Die neueste Abzock-Seite der Online Sevice Ltd. findet sich unter my-adventskalender.de. Hier versucht die Anbieterin, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf eine Vielzahl von Gewinnen (angeblich 2664) in die Falle zu locken. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wiederum - wie "gewohnt" - nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin auch hinsichtlich dieses Angebots zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt. <br><br> <b>Warnung der Verbraucherzentralen: …
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Dezember 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
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