Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de" mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", untermauert vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber nicht in ausreichendem Maße ab. Der vzbv nimmt neben der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften und die Bundesländer in die Pflicht, endlich konsequent einzuschreiten.

Die Bundesregierung muss umgehend klarere gesetzliche Vorgaben machen, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Dass ein Angebot Geld kostet, muss vor Vertragsabschluss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld (Button-Lösung). Die Staatsanwaltschaften müssen die im großen Stil praktizierte Abzocke verfolgen und deren Betreiber anklagen. Bisher ist die strafrechtliche Verfolgung sehr unbefriedigend. Um ein gezieltes Vorgehen zu ermöglichen, sollte die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geprüft werden. Die Bundesländer müssen aus den Startlöchern kommen. Die Abzocker begehen durch die verschleierte Preisangabe Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band. Die Bundesländer müssen die Verstöße ahnden und entsprechende Bußgelder verhängen. Die offenkundige Verletzung der Preisangabenverordnung dürfen die Länder nicht ignorieren. Die Falle schnappt zu In den aktuellen Urteilen haben sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschreiben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo … » Vollständiger Artikel
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Erschienen 12. August 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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