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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon

am 18.01.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Az. 29 U 3193/07
Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen.
Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.
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<b>Zur Sache</b>
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Das Oberlandesgericht München bestätigte in einer aktuellen Entscheidung vom 17.01.2008 (Az. 29 U 3193/07)
ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München
(vgl. LG München I, Urteil vom 05.04.2007 - Az. 12 O 22084/06 =
<a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=681 class=norm>MIR 2007, Dok. 179</a>)
erstritten hatte.
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In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte der Online-Händler Amazon festgelegt, dass seine
Gutscheine nur ein Jahr lang gültig sind. Dort war auch geregelt, dass Restguthaben aus Gutscheinen
mit Ablauf der Gültigkeitsfrist verfallen.
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<b>OLG München: Gültigkeitsbefristung und Verfall von Restguthaben unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers</b>
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Das Oberlandesgericht München hat nun bestätigt, dass
beide Klauseln unwirksam sind, weil sie eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellen.
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Ende 2006 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Amazon aufgefordert, die aus ihrer Sicht
rechtswidrigen Klauseln nicht weiter zu verwenden. Da das Unternehmen sich nicht zur Unterlassung bereit
erklärte, war eine Klage nötig, die mit dem Urteil des OLG München nun auch in der zweiten Instanz erfolgreich war.
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Brigitte Sievering-Wichers
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Immer wieder stoßen wir darauf, dass Gutscheine mit …

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Recht für Verbraucher /  "Gutschein darf nicht verfallen" Urteil vom 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)     Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen…

Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig

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Amazon: Gutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen

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