Verbraucherschutz ist alles. Außer Tiernahrung

Der BGH hat heute die saarländische Baumarktkette Praktiker wegen irreführender Werbung verurteilt. Der allseits bekannte Slogan “20% auf alles. Außer Tiernahrung” ist nach dem BGH irreführend, wenn kurz vor der Aktion die Preise entsprechend angehoben wurden.

Im konkreten Fall, der sich auf eine Aktion im Januar 2005 bezieht, waren nachweislich vier von 70.000 Produkten vor der Rabattaktion im Preis deutlich angehoben worden. Der BGH l…

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Themen: Wettbewerb , Praktiker , Slogan
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 20. November 2008 auf http://www.medien-gerecht.de.

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