Regelmäßiger Erfolg vor höchsten Gerichten
Handakte WebLAWg | 9. Mai 2006 — Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind im vergangenen Jahr in mehr als 900 Fällen gegen…
Verbraucherschutz grenzenlos Neues Netzwerk soll Verfolgung von Rechtsverstößen im EU-Ausland erleichtern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhält mit dem neuen europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk neue Aufgaben. EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva hatte gestern in Brüssel den Startschuß für die europaweite Zusammenarbeit der 27 EU-Verbraucherschutzbehörden gegeben. Mit dem neuen Netzwerk wird in Deutschland künftig der Verbraucherzentrale Bundesverband die Verbraucherrechte mehr als bisher auch in grenzüberschreitenden Klageverfahren durchsetzen.
Der vzbv wird dabei eng mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL zusammenarbeiten, das als zentrale Verbindungsstelle zwischen den europäischen Behörden fungiert. Das BVL soll konkrete Beschwerden an den vzbv und andere klagebefugte Verbände zur Rechtsverfolgung weiterleiten. "Der Spruch "Verbraucherschutz macht an Grenzen halt" wird damit endgültig der Vergangenheit angehören", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
1.300 Verfahren pro Jahr Anders als in fast allen anderen EU-Staaten werden Verstöße gegen Verbraucherrechte in Deutschland überwiegend durch die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale verfolgt: "Das ist besonders effektiv und unbürokratisch", so vzbv-Chefin Edda Müller. Im Falle irreführender Werbung oder unzulässiger Vertragsklauseln gehen die Verbraucherzentralen und der vzbv bereits heute in zahlreichen Fällen durch Abmahnungen und Gerichtsverfahren gegen einzelne Unternehmen vor - auch über die Grenzen hinweg. Der vzbv und die Verbraucherzentralen versandten im Jahr 2006 rund 1.300 Abmahnungen. Durchschnittlich fünf Prozent der vom vzbv bearbeiteten Fälle haben einen grenzüberschreitenden Bezug.
Die dabei erzielten Gerichtsentscheidungen nützen nicht nur den einzelnen Verbrauchern", sagte Edda Müller. "Sie tragen insgesamt zur Rechtssicherheit bei und schützen auch Unternehmen vor Konkurrenten, die mit unsauberen Methoden arbeiten."
Pflicht zur gegenseitigen Amtshilfe Mit dem von Verbraucherkommissarin Kuneva vorgestellten Netzwerk können jetzt grenzüberschreitende Klageverfahren koordiniert und noch wirksamer durchgeführt werden: Im Rahmen des Netzwerkes werden die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
Be…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. März 2007 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.
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