Verbraucherrecht: T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern
am 25.01.2006 von Recht und AlltagInternetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht am Mittwoch zum Teil der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online statt. Demnach muss das Unternehmen die bei jeder Einwahl neu vergebene Internet-Adresse (IP- Adresse) eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen (Az.: 25 S 118/2005).Anhand dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat.Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Zusammenhang mit einem Pauschaltarif (Flat Rate) geklagt und in erster Instanz nur bezüglich der IP-Adresse Recht bekommen.In der Berufung verbot das Landgericht dem Anbieter nun auch, das …
Speicherung von Verbindungsdaten durch Internetanbieter
iuranovit / Internetanbieter dürfen dynamische IP-Adressen nur so lange speichern, wie dies für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich ist. Die Speicherung der Daten mag zwar zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten oder urheberrechtlicher A…
Nur Rechnungsdaten speichern
Handakte WebLAWg / Internetanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnungstellung benötigen. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht am Mittwoch zum Teil der Klage eines N…
LG Darmstadt: Speicherung der Verbindungsdaten bei Flatrate
advobLAWg / Internetanbieter dürfen nach dem heutigen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) nur diejenigen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnungstellung benötigen. Hiernach muss die T-Online AG die IP-Adressen von F…
T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern
Rechtblog / Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen…
Verbindungsdaten sind bei der Benutzung eines Prepaid-Handys nach dem Ende jeder Verbindung sofort zu löschen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Verbindungsdaten bzw. Verkehrsdaten, die bei der Benutzung eines Mobiltelefons mit Prepaid-Tarif anfallen, sind nach dem Ende jeder Verbindung von dem Mobilfunkbetreiber sofort zu löschen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in…
AG Darmstadt zur Speicherung von Verkehrsdaten im Rahmen von Flatrates
IT-Blawg / Das Amtsgericht Darmstadt hat in einer am 30.06.2005 veröffentlichten Entscheidung (Az.: 300 C 397/04) dem Internet Provider T-Online International AG untersagt, die im Rahmen der Nutzung des Internetzugangs des Klägers gespeicherten dynamischen I…
Datenschutz: Speicherung der IP-Adresse bei Flatrates
IT-Blawg / Wir hatten bereits über die erstinstanzliche Entscheidung des AG Darmstadt berichtet. Das LG Darmstadt (25 S 118/2005 - Urteil vom 25.01.2006) hat nun in zweiter Instanz entschieden und bestätigt, dass ein Internetprovider im Falle, dass der Kun…
IP-ADRESSE
LawBlog / T-Online muss nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt bei Flatrate-Kunden sofort nach der Verbindung die IP-Adresse löschen. Auch das übertragene Datenvolumen darf nicht festgehalten werden. Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil. Di…
BGH bestätigt: IP-Speicherung unzulässig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Deutsche Telekom ist nicht berechtigt, die IP-Adressen der Surfer zu speichern, soweit sie sie nicht für die Abrechnung selbst benötigt. Das ist insbesondere bei Flatrates der Fall. Geklagt hatte ein Surfer, der wegen eines Forumsbeitrages abge…
Klage wegen illegaler Speicherung von Verbindungsdaten
Handakte WebLAWg / Während die Regierung beabsichtigt, den Datenschutz im Internet zu lockern, reichte ein Telepolis-Leser Klage gegen T-Online ein, weil diese seine IP-Adresse wegen eines Forumkommentars herausgegeben hatte. (11.05.2005)…
