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Verbraucherrecht: Kein Rechtsanspruch auf Jedermannkonto

am 24.01.2006 von Recht und Alltag

Das
Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Bremen
hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 2005 entschieden (Az.: 2 U 67/05), dass auch künftig

kein

Rechtsanspruch auf ein Girokonto besteht, selbst wenn dieses als reines Guthabenkonto (also ohne Überziehungsmöglichkeit) gestaltet ist.

1995 hatten Banken und Sparkassen sich in einer …

Johanna am 07.12.2007 um 09:29 Uhr:

Besser wäre es, wenn der Bürger ein Recht hätte kein Bankkonto benützen zu müssen.
Dann wäre schon einmal ein wenig mehr Datenschutz garantiert.Lohn auf Poststelle abholen und künftig Bahrzahlungen tätigen.

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